Versicherte Personen, die das Rentenalter erreichen und die Mindestversicherungsdauer sowie möglicherweise andere besondere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, erhalten eine Altersrente. In diesem Kapitel werden die obligatorische Rentenversicherung, die Bedingungen für freiwillige Rentensysteme und die Rechte der Versicherten erläutert.
Unter welchen Umständen habe ich Anspruch auf Leistungen?
Versicherte Personen, die das Rentenalter erreichen und die Mindestversicherungsdauer sowie möglicherweise andere besondere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, erhalten eine Altersrente.
Teilnahmebedingungen
Im Rahmen der staatlichen Rente haben Versicherte Anspruch auf eine Altersrente.
Voraussetzung ist, dass Sie:
- ein bestimmtes Alter erreicht haben (Rentenalter)
- eine Mindestversicherungsdauer (Wartezeit) abgeschlossen haben und
- bestimmte besondere Versicherungsbedingungen für einige Altersrenten erfüllt haben.
Grundrente:
Deutschland hat aufgrund der demografischen Entwicklung die Altersschwelle für die Grundrente angehoben. Für Personen, die zwischen dem 1. Januar 1947 und dem 31. Dezember 1958 geboren wurden, wurde die vorherige Grundaltersschwelle von 65 Jahren für jedes folgende Jahr um einen Monat und für Personen, die zwischen 1959 und 1963 geboren wurden, um zwei Monate pro Jahr verschoben. Für alle Personen, die nach dem 1. Januar 1964 geboren wurden, gilt die Grundalterschwelle von 67 Jahren.
Für die Grundrente ist die allgemeine Anrechnungsfrist von fünf Jahren einzuhalten. Beitragszeiträume und Zusatzzeiträume werden hinzugefügt.
Zusätzlich zu Ihrer grundlegenden Altersrente können Sie weitere Löhne / Gehälter ohne Obergrenze verdienen, ohne dass etwas von der Rente abgezogen wird.
Vorzeitige Altersrente:
Die Altersschwellen für Frührenten werden zusammen mit der neuen Grundalterschwelle angepasst.
Sie können ab dem 63. Lebensjahr eine vorzeitige Rente beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass 35 Jahre qualifizierende Rentenbeiträge vorliegen (Altersrente von Langzeitversicherten). Als Ausgleich für die längere Rentenzeit wird für jeden Monat bis zum gesetzlichen Rentenalter (für die Altersrente schwerbehinderter Menschen bis 65 Jahre) die Rente um 0,3% gekürzt (Rabatt).
Menschen mit schweren Behinderungen erhalten eine Altersrente (Altersrente für schwerbehinderte Menschen), wenn sie:
- die Altersschwelle erreicht haben,
- werden zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung als schwerbehindert anerkannt und
- eine Qualifikationsperiode von 35 Jahren absolviert haben.
Bei den gesetzlichen Altersrenten wird die Altersschwelle für eine Vollrente für Menschen mit schweren Behinderungen ab dem 63. Lebensjahr schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben, ab 1952 (siehe oben) Das frühestmögliche Rentenalter reicht vom 60. bis zum 62. Lebensjahr. Als Ausgleich für die längere Rentenzeit wird die Rente für Menschen mit schweren Behinderungen für jeden Monat, in dem die Rente gezahlt wird, um 0,3% (Rabatt) gekürzt die Altersgrenze, die den Ruhestand einer Rente ohne Abzug ermöglicht.
Sie können die Altersrente für besonders lange versicherte Parteien ohne Abzug beibehalten, wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Für die Wartezeiten werden Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Betreuung sowie Zeiten der Kindererziehung ab 10 Jahren berücksichtigt. Bei der Berechnung werden Zeiten berücksichtigt, in denen Arbeitslosengeld und andere Lohnersatzleistungen für die Förderung der Beschäftigung (mit Ausnahme der letzten zwei Jahre vor Beginn der Rente) bezogen werden. Auf der anderen Seite sind die Zeiten für den Erhalt des Arbeitslosengeldes II nicht enthalten. Darüber hinaus werden freiwillige Beiträge berücksichtigt, wenn 18 Jahre Pflichtbeiträge nachgewiesen werden können.
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